Die CAK („Centraal Administratie Kantoor“: Zentrale Verwaltungsstelle) nimmt im niederländischen Gesundheitswesen eine zentrale Stellung bei der Durchführung finanzieller Regelungen und das Informieren der Bürger ein. Seit dem 1. Januar 2017 wurden einige Regelungen vom niederländischen Gesundheitsinstitut auf die CAK übertragen.

Dies betrifft unter anderem Regelungen für Personen, die aus Gewissensbedenken nicht versichert sind und Regelungen für nicht versicherungsfähige Ausländer. DocCare verarbeitet diese Abrechnungsbelege für Gesundheitsleistungen gemäß den übermittelten Anweisungen der CAK.

DocCare verarbeitet ebenfalls E125-Formulare aus Deutschland und der Türkei für CAK.